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Familienzusammenführungen, Begegnunscafés für Neubürger aus verschiedenen Kulturen, Begleitung von Geflüchteten, Treffpunkte für Alleinlebende, Ältere oder Hilfebedürftige, ein Integrationsfest, eine Würdigung des ehrenamtlichen Engagements. All dies kostet Geld. Der Fonds für Soziale Teilhabe unterstützt Projekte und Veranstaltungen vor Ort. Wie Sie einen Zuschuss beantragen können, erfahren Sie unten.
Der Fonds für Soziale Teilhabe hat eine Laufzeit von 2021 bis 2025. Jährlich stehen 150.000 € aus Bistumsmitteln zur Verfügung. Die Förderkriterien des neuen Fonds für Soziale Teilhabe finden Sie hier.
Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig. Grundsätzlich können jedoch nur Maßnahmen gefördert werden, die nicht durch eine gesetzliche oder öffentliche Förderung gedeckt sind. Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Mit dem Antrag können kirchliche Akteure (zum Beispiel Pfarreien, Kirchengemeindeverbände, kath. Verbände, Caritasverbände) eine Förderung Ihres Vorhabens beantragen. Der Arbeitsbereich Gesellschaft & Politik beim Bischöflichen Generalvikariat in Trier steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Beispiele für Projekte:
Sie möchten wissen, ob Ihr Anliegen aus dem Fonds für Soziale Teilhabe bezuschusst werden könnte? Sie brauchen Unterstützung bei der Antragstellung? Kontakt Fondsverwaltung.
Sie wollen Ehrenamtlichen eine Schulung rund um die Themen Hilfe zur Sozialen Teilhabe anbieten? Sie benötigen dafür finanzielle und organisatorische Unterstützung? Sie sind als kirchlicher Akteur im Hauptamt im Bistum Trier aktiv? Dann können Sie
Weitere Informationen zur Fortbildung von Ehrenamtlichen finden Sie hier.